Nachrichten

Sponte Kulturzeit: Der BBK im Interview

In der neuen Folge „Sponte Kulturzeit“ spricht Host Kelvin Scharnhorst mit Antje Schneider und Patricia Lambertus vom BBK Bremen. 
Die beiden berichten von ihrer Arbeit für den Verband. Viel Spaß! 

www.patricialambertus.de
www.villasponte.de

www.youtube.com

"Neue" beim GB open

05. und 06. September 2026

Ausstellungseröffnung:  Samstag ab 17 Uhr

Sonntag 14-18 Uhr

Der Berufsverband Bildender Künstler*innen Bremen (BBK) stellt am 5. und 6. September 2026 in der SPEDITION am Güterbahnhof einige neu eingetretene Mitglieder vor.
Zum dritten Mal schließt sich der Verband damit dem gb open am ersten Septemberwochenende an.

Gezeigt werden 8 Positionen von professionellen Künstler*innen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten ihrer künstlerischen Laufbahn in den Berufsverband eingetreten sind. Sie stellen sich mit wenigen, aktuellen Arbeiten vor. Dabei sind Malerei, Zeichnung und Objekte, sowohl geschweißt als auch aus dem 3D-Drucker zu entdecken.

Diana Adamaite, Rucsandra Cristian, Nils Freye, Ana Lois Borzi, Janis Mengel, Marita Schlicker, Peter Schlieper und Insa Winkler

kunst- und kulturverein spedition e.V.
Beim Handelsmuseum 9
28195 Bremen 

Beratungsangebote zum Projektmittelverfahren 2027

Unsere Beratungsangebote zum Projektmittelverfahren 2027

Die Ausschreibung für die Projektmittel des Senator für Kultur wird in Kürze veröffentlicht.

Vom 1. – 30.9.2026 wird dafür erneut das digitale Antragsportal auf der Homepage www.kultur.bremen.de freigeschaltet.

Die Berufsverbände machen in dem Zusammenhang auf mehrere Beratungsangebote und Workshops im Vorfeld aufmerksam, um die Anträge möglichst verständlich und zielgerichtet einreichen zu können:

18.8., 18 Uhr
Allgemeine Infoveranstaltung
Senator für Kultur, Städtische Galerie Bremen

27.8., 15 – 18 Uhr
Portfolioberatung mit Carolin Klapp (Künstlerin, Designerin)
Projektraum im KH Künstler:innenhaus Bremen, Am Deich 68
(Anmeldung über diesen Link notwendig)

1.9., 10 – 13 Uhr
Offene Beratung mit Norah Limberg (Geschäftsleitung GEDOK)
Förderkatapult (Theaterkontor, Schildstraße 21, ohne Anmeldung)

7.9., 15 – 18 Uhr
Workshop »Text und Finanzen«
mit Simone Ewald (SfK) und Ingmar Lähnemann (Städtische Galerie), Ort N.N.
(Anmeldung über diesen Link notwendig)

16.9., 10 – 13 Uhr
Portfolioberatung mit Carolin Klapp (Künstlerin, Designerin)
Projektraum im KH Künstler:innenhaus Bremen, Am Deich 68
(Anmeldung über diesen Link notwendig)

28.9., 12– 16 Uhr
Offene Beratung mit Norah Limberg (Geschäftsleitung GEDOK)
Förderkatapult (Theaterkontor, Schildstraße 21, ohne Anmeldung)

Save the Date: BBK Symposion 2026 – Kunst im öffentlichen Raum

Die Anmeldung ist ab sofort möglich!

Am 9. Oktober 2026 lädt der BBK Bundesverband zum BBK Symposion 2026 ins Sprengel Museum Hannover ein. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Fragen rund um Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau – mit Impulsvortrag, Panels, World Cafés und viel Raum für Austausch und Vernetzung.

Bereits ab 14 Uhr werden außerdem Stadtspaziergänge zur Kunst im öffentlichen Raum in Hannover angeboten.

Alle Informationen zum Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es auf der Website.

https://www.bbk-bundesverband.de/projekte/symposien

Ausschreibung: Kooperation des BBK Bremen und Oldenburg zur Druckkunst Thema: Natur unter Druck

Gruppenausstellung im Overbeck-Museum, Bremen-Vegesack,
21. Februar – 23. Mai 2027

Eröffnung am 21. Februar 2027, 11:30 Uhr

Die Ausstellung „Natur unter Druck“ im Overbeck-Museum bringt zeitgenössische Druckkunst der BBK-Verbände Bremen und Oldenburg in einen Dialog mit den Werken von Fritz Overbeck und Hermine Overbeck-Rohte. Das Künstlerpaar machte die Landschaft rund um Worpswede und Bremen-Vegesack zum Mittelpunkt seines Schaffens – Himmel, Moor, Gärten, Küsten und weite Horizonte wurden zu Bildern einer unmittelbaren Naturerfahrung. Neben seiner Malerei setzte sich Fritz Overbeck auch intensiv mit grafischen Techniken auseinander. Insbesondere Radierungen und verschiedene Tiefdruckverfahren eröffneten ihm weitere Möglichkeiten, Naturstimmungen und Landschaftseindrücke künstlerisch umzusetzen.

Bewerben können sich alle Mitglieder des BBK-Bremen und des BBK-Oldenburg mit maximal 3 Arbeiten. Es gibt keine Formatbeschränkung. Analoge, digitale und experimentelle Druckverfahren sowie 3-D Druck sind zugelassen.

Bewerbungsschluss 30. September 2026

Alle Infos zum Download

Neuer Vorstand für den BBK-Bremen

v.l.n.r: Friedrich Dörffler, Patricia Lambertus und Ul Seo
Foto: Kerstin Rolfes

Seit dem 13. April 2026 hat der Berufsverband Bildender Künstler*innen in Bremen einen neuen dreiköpfigen Vorstand. Mit sehr großer Mehrheit gewählt in der Jahreshauptversammlung wurden als Erste Vorsitzende Patricia Lambertus, als deren Stellvertreter Friedrich Dörffler und als Rechnungsführer Ul Seo.

Herzlichen Glückwunsch!

Auf diesem Wege bedanken sich die Kolleg*innen und die Geschäftsführerin Antje Schneider bei den scheidenden Vorstandsmitgliedern Tomma Köhler, Kira Keune und Florian Witt sehr herzlich für das große ehrenamtliche Engagement für die Bremer Künstler*innen in den vergangenen beiden Jahren.

Einführungskurse für kuniweb

Digitales Werkverzeichnis für Künstler:innen aus dem Raum Bremen

Für die Nutzung der Datenbank kuniweb bietet der BBK-Bremen in Zusammenarbeit mit dem bremer forum für nachlässe von künstlerinnen und künstlern ab Juni 2026 wieder Einführungskurse an.

Die Kurse richten sich an Künstler:innen aus dem Raum Bremen; eine Mitgliedschaft im BBK ist nicht erforderlich.
Für die Teilnahme muss jedoch ein Vertrag mit dem BBK Bremen vorliegen. Dieser bildet die Grundlage für den Erhalt der Zugangsdaten zur Datenbank kuniweb.

Die Kurse finden in Kleingruppen in den Räumen des BBK Bremen, Am Deich 68/69, statt. Für Künstler:innen, die nicht vor Ort teilnehmen können, werden zwei Online-Termine angeboten.

Die Kurse dauern jeweils ca. 1,5–2 Stunden.

Die Datenbank kann auch selbstständig mithilfe einer Anleitung bearbeitet werden.

Folgende Termine sind noch frei:

26. August Sprechstunde für TeilnehmerInnen aus vorausgegangenen Kursen

09. September Präsenzkurs
23. September Präsenzkurs
30. September Sprechstunde für TeilnehmerInnen

14. Oktober Onlinekurs
21. Oktober Sprechstunde für TeilnehmerInnen

04. November Präsenzkurs
11. November Präsenzkurs
18. November Sprechstunde für TeilnehmerInnen

Anmeldung über kuenstlerdatenbank@bbk-bremen.de

Mit wachsender Besorgnis beobachten wir aktuelle Entwicklungen in der Kulturpolitik, die weit über den Einzelfall hinausreichen: den Ausschluss von drei Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis, Vorwürfe gegen das Bremer Kulturzentrum „Kukoon“ sowie die Ankündigung des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer die Anwendung des „Haber- Verfahrens“ auszuweiten und in Förderentscheidungen einzubeziehen.

Was sich hier abzeichnet, ist ein Paradigmenwechsel: hin zu einer schleichenden Einschränkung der im Grundgesetz garantierten Kunstfreiheit, zur Aushöhlung rechtsstaatlicher Mindeststandards, zur Etablierung politischer Gesinnungsprüfungen – und nicht zuletzt zur Verengung freier öffentlicher Diskursräume, die als Fundament einer pluralen und streitbaren Demokratie unverzichtbar sind.

Die Kunstfreiheit ist in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes vorbehaltlos garantiert. Was Kunst ist, bestimmt der Diskurs der Kunst selbst – nicht staatliche Stellen und nicht Sicherheitsbehörden. Dieses Prinzip zu relativieren, gefährdet die Grundlage unserer demokratischen Kultur.

Mit Nachdruck schließen wir uns der Kritik zahlreicher Institutionen an: Entscheidungen über Förderung und Auszeichnungen müssen transparent, überprüfbar und an fachlichen Kriterien orientiert sein. Verfahren, deren Grundlagen geheim bleiben und den Betroffenen keine Möglichkeit zur Stellungnahme geben, widersprechen rechtsstaatlichen Mindeststandards.

Die Einbeziehung von Verfassungsschutzabfragen in der Kulturförderung bewerten wir als hochproblematisch. Sie wirkt wie eine Form der Gesinnungsprüfung und öffnet einer Praxis der politischen Vorselektion Tür und Tor. Eine solche Entwicklung beschädigt das Vertrauen in staatliche Kulturpolitik nachhaltig.

Besonders alarmierend ist die Perspektive, diese Verfahren auszuweiten und zugleich Listen von Jurymitgliedern anzulegen. Auch wenn dies formal mit Transparenz begründet wird, entsteht der Eindruck einer strukturellen Kontrolle und möglichen Einflussnahme. Die Unabhängigkeit von Jurys – eine zentrale Voraussetzung für die Staatsferne der Kunst – darf weder faktisch noch dem Anschein nach untergraben werden.

Wer Juryentscheidungen nachträglich korrigiert oder politisch übersteuert, delegitimiert nicht nur einzelne Verfahren, sondern greift den Schutzraum freier Kunst insgesamt an.

Wir wenden uns entschieden gegen jede Form von Gesinnungsprüfung und gegen eine Kultur der Verdächtigung und intransparenten Überprüfung. Kunst- und Kulturorte sind keine Sicherheitsrisiken, sondern Räume des offenen, auch kontroversen Austauschs. Ihre Aufgabe ist es nicht, gesellschaftliche Konflikte zu glätten, sondern sie sichtbar zu machen.

Selbstverständlich bewegen sich alle Kultureinrichtungen auf dem Boden des Grundgesetzes. Doch die Bewertung ihrer Arbeit muss sich an ihrem kulturellen Beitrag orientieren – nicht an pauschalen Zuschreibungen oder geheim gehaltenen Einschätzungen.

Bremen steht für eine vielfältige, internationale und offene Kulturlandschaft. Gerade vor diesem Hintergrund sind Verfahren, die als intransparent, kontraproduktiv und rufschädigend wahrgenommen werden, nicht hinnehmbar.

Wir fordern:

– die uneingeschränkte Achtung der Kunstfreiheit,
– den Verzicht auf intransparente Prüfverfahren und geheim gehaltene Bewertungen, – keine Gesinnungsprüfungen in der Kulturförderung,
– die konsequente Wahrung der Unabhängigkeit von Jurys,
– sowie die Sicherung der Autonomie kultureller Institutionen.

Wo staatliche Stellen beginnen, kulturelle Praxis nach politischer Opportunität zu filtern, gerät das Prinzip der staatsfernen Kunst ins Wanken. Demokratie lebt aber nicht von Konformität, sondern von offener Auseinandersetzung: Kunst schafft Öffentlichkeit – und Öffentlichkeit braucht Freiheit, Widerspruch und Vielstimmigkeit.

In Zeiten tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen sind es gerade die offenen, nicht vorab regulierten Räume der Kunst, die Orientierung ermöglichen. Diese Räume zu schützen, ist eine zentrale Aufgabe demokratischer Politik.

stadtkulturbremen.de

“Aktivrente auch für Selbstständige: Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse!”

Der Großteil unserer Kulturschaffenden sind soloselbstständig und damit aus den Plänen der Aktivrente der aktuellen Bundesregierung ausgeschlossen. Aus unserer Sicht handelt es sich um eine eklatante Verletzung von Artikel 3 Grundgesetz („Gleichbehandlungsgrundsatz“). Sie reiht sich ein in eine Vielzahl von Diskriminierungen von Selbstständigen.

Wir bitten euch zur Unterstützung von Selbstständigen um die Unterzeichnung und Verbreitung der Petition “Aktivrente auch für Selbstständige: Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse!” 

Leitfaden Honorar

Hier finden Sie den vom BBK-Bundesausschuss beschlossenen LEITFADEN HONORARE für Bildende Künstlerinnen und Künstler zum Download.