„Der Staat schützt und fördert das kulturelle Leben“ – dieser Absatz aus Artikel 11 der Bremischen Landesverfassung ist Handlungsgrundlage für den Senator für Kultur.
Das Ressort ist somit zuständig für einen weitgefassten Arbeitsbereich – nämlich die vielfältige und reichhaltige Kulturszene des Bundeslandes Bremen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt als Landesministerium wie auch als kommunale Verwaltung für die Stadtgemeinde Bremen.
Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte ist in Personalunion auch Senator für Kultur in Bremen.
Die Künstlersozialkasse (KSK) sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Sie ist selbst kein Leistungsträger, sondern sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Selbständigen Künstlern und Publizisten steht der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu
www.kuenstlersozialkasse.de
Die VG Bild-Kunst ist ein Verein zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten. Derzeit hat sie über 60.000 Mitglieder: Künstlerinnen und Künstler, die Werke im visuellen Bereich schaffen und die sich zusammengeschlossen haben, um diejenigen urheberrechtlichen Ansprüche gemeinsam zu verwalten, die man sinnvollerweise nicht individuell wahrnehmen kann. Die Erlöse aus der Verwertung der eingebrachten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche werden nach Abzug der Verwaltungskosten vollständig an die Mitglieder ausgeschüttet. Die Bild-Kunst ist deshalb rechtlich eine so genannte Verwertungsgesellschaft, dafür steht auch das Kürzel „VG“ im Namen.
www.bildkunst.de
Der Deutsche Kulturrat e.V. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Er ist der Ansprechpartner der Politik und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Europäischen Union in allen die einzelnen Sparten (Sektionen) des Deutschen Kulturrates übergreifenden kulturpolitischen Angelegenheiten. Ziel des Deutschen Kulturrates ist es, kulturpolitische Diskussion auf allen politischen Ebenen anzuregen und für Kunst-, Publikations- und Informationsfreiheit einzutreten.
www.deutscher-kulturrat.de
Die Kulturpolitische Gesellschaft e.V. wurde 1976 gegründet und ist die Plattform für kulturpolitische Diskurse in Theorie und Praxis in Deutschland.
Sie steht für den Grundsatz »Kulturpolitik ist Gesellschaftspolitik« und ist eine parteipolitisch unabhängige bundesweite Vereinigung zur Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung auf den Gebieten Kunst, Kultur und Kulturpolitik.
Die KuPoGe ist ein Netzwerk und Zusammenschluss von rund 1.500 kulturpolitisch interessierten und engagierten Menschen und Organisationen u.a. aus den Bereichen Kulturpolitik und -verwaltung, Kulturpraxis, Wissenschaft, Kunst, kulturelle Aus- und Weiterbildung, Soziokultur und Journalismus.
www.kupoge.de
Die Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) ist eine starke Lobby für bildende Künstler*innen auf internationaler und nationaler Ebene. Die IGBK engagiert sich im Bereich der internationalen kulturellen Zusammenarbeit und setzt sich dafür ein, den internationalen Künstler*innenaustausch und die Rahmenbedingungen künstlerischer Arbeit zu verbessern.
Wir beraten bildende Künstler*innen zu Arbeits-, Austausch- und Fördermöglichkeiten im In- und Ausland, informieren über aktuelle internationale Ausschreibungen, Residenzen und Stipendien und vermitteln Kontakte. Grenzüberschreitende Mobilität ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir stellen für professionelle bildende Künstler*innen den internationalen Künstlerausweis aus.
www.igbk.de
Der internationale Künstler*innenausweis der International Association of Art (IAA) ermöglicht in zahlreichen Kunstmuseen und Ausstellungshäusern in Deutschland und weltweit freien oder reduzierten Eintritt. Er wird von der IGBK an in Deutschland lebende professionelle bildende Künstler*innen ausgestellt.
Alle organisierten und nicht-organisierten professionellen bildenden Künstler*innen können den Ausweis beantragen. Studierende haben leider keinen Anspruch auf den internationalen Künstler*innenausweis.
Der Ausweis ist ab Ausstellung für zwei Jahre gültig. Durch die Ausstellung des Ausweises entsteht keine Mitgliedschaft in der IGBK oder der IAA.
Alle Infos unter www.igbk.de/de/service/internationaler-kuenstlerausweis
Die Allianz der Freien Künste (AFK) ist ein offenes Bündnis von Bundesverbänden und Interessenvertretungen der privatrechtlich organisierten Kunst- und Kulturschaffenden in Deutschland.
Der Allianz gehören aktuell an: Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft, der Bund der Szenografen, der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, der Bundesverband Freie Darstellende Künste, der Bundesverband Theater im Öffentlichen Raum, der Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus, der Dachverband Tanz Deutschland, der Deutsche Tonkünstlerverband, die Deutsche Gesellschaft für Elektroakustische Musik, die Deutsche Jazzunion, der Deutsche Komponistenverband, der Deutsche Textdichter-Verband, die Gesellschaft für Neue Musik, die Hans-Flesch-Gesellschaft, der Verband der HörspielRegie, FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland, der Verband Deutscher Puppentheater, die Vereinigung Alte Musik sowie das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk.
Bei Makura werden alle Bundesländer mit gebündelten Informationen zu Förderstrukturen, Institutionen, Akteur:innen und Projekten kultureller Bildung vorgestellt. Die Länderporträts wurden in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Ministerien der Länder entwickelt.