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Kunst am Bau / im öffentlichen Raum

Wir weisen darauf hin, dass eingehende Ausschreibungen in der Regel nicht geprüft werden können und stets ohne Gewähr veröffentlicht bzw. weitergeleitet werden.
Wir bitten Sie folglich, vor Abgabe von Bewerbungen mit den ausschreibenden Institutionen oder Vereinen Kontakt aufzunehmen.

Neue Ausschreibungen werden in chronologischer Reihenfolge nach dem Bewerbungsschluss eingefügt.

Neubau Technologiepark und Studierendenzentrum der Hochschule Rosenheim

Für den Neubau Technologiepark und Studierendenzentrum der Hochschule Rosenheim ist durch das Staatliche Bauamt Rosenheim aktuell ein 2-stufiger nichtoffener anonymer Realisierungswettbewerb für zwei Standorte mit vorgeschaltetem, offenen Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Für die Realisierung der Kunst stehen für den Standort A – Fassade ein Budget von 735.000,00 € inkl. MwSt. und für Standort B ­– Außenbereich ein Budget von 500.000,00 € inkl. MwSt. zur Verfügung. Eine Bewerbung für beide Standorte ist zulässig.

Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist ab dem 08.04.2024 möglich und endet am 30.05.2024. Auf der Homepage des Staatlichen Bauamtes Rosenheim finden Sie unter dem folgenden Link finden Sie den Bekanntmachungstext, den Bewerberbogen sowie weitere Unterlagen zur Bewerbung:

www.stbaro.bayern.de/service/information_fuer_auftragnehmer/kunstwettbewerbe/neubau_technologiepark_und_studierendenzentrum/index.html

Leitfaden Kunst am Bau

Die Beteiligung bildender Künstlerinnen und Künstler bei Baumaßnahmen des Bundes unterliegt entsprechenden Verfahrensregeln, die in der Richtlinie zur Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), Anhang K 7 beschrieben sind. Ergänzend und konkretisierend wurde hierzu vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) 2005 der Leitfaden Kunst am Bau entwickelt. Er dient als Orientierungshilfe für alle Baumaßnahmen im Anwendungsbereich der RBBau und RZBau (einschließlich vom Bund geförderter Hochschulbauten) sowie für Baumaßnahmen des Bundes im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaftsmodelle (PPP). Der Leitfaden hat sich in der Praxis vielfach bewährt, gleichwohl erforderten rechtliche, strukturelle und organisatorische Änderungen im Bundesbauwesen seine Überarbeitung und Fortschreibung.

Der nun aktualisierte Leitfaden Kunst am Bau verdeutlicht den baukulturellen Anspruch des Bundes als Bauherr und verbindet ihn mit der Notwendigkeit qualifizierter und praktikabler Verfahren. Dies gilt sowohl für die Realisierung neuer Kunst am Bau als auch für den nachhaltigen Umgang mit bestehender Kunst am Bau, die angemessen zu unterhalten und zu dokumentieren ist.

Download und weitere Infos unter:

https://www.bbr.bund.de