Wir weisen darauf hin, dass eingehende Ausschreibungen in der Regel nicht geprüft werden können und stets ohne Gewähr veröffentlicht bzw. weitergeleitet werden.
Wir bitten Sie folglich, vor Abgabe von Bewerbungen mit den ausschreibenden Institutionen oder Vereinen Kontakt aufzunehmen.
Neue Ausschreibungen werden in chronologischer Reihenfolge nach dem Bewerbungsschluss eingefügt.
Teilnahme von Nachwuchskünstlern ist ausdrücklich erwünscht.
Der Kunst-am-Bau-Wettbewerb zielt darauf ab, einen zeitgenössischen künstlerischen Entwurf für das Außengelände zu erhalten. Dieser soll die architektonische Qualität des Neubaus ergänzen und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität für Beschäftigte und Verpflichtete beitragen. Den Kunstschaffenden stehen verschiedene Standorte im Außengelände zur Verfügung. Für die Realisierung ist ein Budget von 80.000 Euro brutto vorgesehen. Nachwuchskünstlerinnen und -künstler werden ausdrücklich zur Teilnahme ermutigt.
Alle Infos unter kunst-am-bau.bundesimmobilien.de/
Bewerbungsschluss 17. November 2025
Hier finden sich immer aktuelle Ausschreibungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: kunst-am-bau.bundesimmobilien.de
Kunst am Bau hat beim Bund eine lange Tradition. Als künstlerische Aufgabe mit unmittelbar öffentlichem Bezug ist sie ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Bauherrenaufgabe. Kunst am Bau setzt sich mit Ort und Raum, Inhalt und Funktion der Bauaufgabe auseinander. Sie kann einen Bau unterstreichen oder auf ihn reagieren, Akzeptanz und Identifikation fördern, Öffentlichkeit herstellen und Standorten ein zusätzliches Profil verleihen.
Die Beteiligung bildender Künstlerinnen und Künstler bei Baumaßnahmen des Bundes unterliegt entsprechenden Verfahrensregeln, die in der Richtlinie zur Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), Anhang K 7 beschrieben sind. Ergänzend und konkretisierend wurde hierzu vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) 2005 der Leitfaden Kunst am Bau entwickelt. Er dient als Orientierungshilfe für alle Baumaßnahmen im Anwendungsbereich der RBBau und RZBau (einschließlich vom Bund geförderter Hochschulbauten) sowie für Baumaßnahmen des Bundes im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaftsmodelle (PPP). Der Leitfaden hat sich in der Praxis vielfach bewährt, gleichwohl erforderten rechtliche, strukturelle und organisatorische Änderungen im Bundesbauwesen seine Überarbeitung und Fortschreibung.
Der nun aktualisierte Leitfaden Kunst am Bau verdeutlicht den baukulturellen Anspruch des Bundes als Bauherr und verbindet ihn mit der Notwendigkeit qualifizierter und praktikabler Verfahren. Dies gilt sowohl für die Realisierung neuer Kunst am Bau als auch für den nachhaltigen Umgang mit bestehender Kunst am Bau, die angemessen zu unterhalten und zu dokumentieren ist.
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