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Bremer Förderprogramme

Studienaufenthalte im Ausland

Künstlerförderung – Auslandsstipendien der Bundesrepublik Deutschland

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die für die Kunstförderung zuständigen Behörden der Länder und die Kulturstiftung der Länder sind übereingekommen, bei der Auswahl von Künstlerinnen und Künstlern für einen Aufenthalt in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo, der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano, im Deutschen Studienzentrum in Venedig und in der Cité Internationale des Arts in Paris zu kooperieren.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, die für die Kunstförderung zuständigen Behörden der Länder und die Kulturstiftung der Länder kooperieren seit vielen Jahren erfolgreich bei der jährlichen Vergabe von Auslandstipendien für Künstlerinnen und Künstler in Rom und Olevano Romano, Venedig und Paris.

Vergeben werden Stipendien für Studienaufenthalte in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo, der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano und im Deutschen Studienzentrum Venedig. Die Einrichtungen wie die Stipendien werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert. Herausragende Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik sollen durch Studienaufenthalte in diesen Institutionen gefördert werden. Darüber hinaus ermöglichen die Länder Künstlerstipendien in den „Bundesateliers“ der Cité Internationale des Arts in Paris.

Start des neuen Online-Bewerbungsportals für Künstlerförderung

Mit dem Start der neuen Bewerbungsrunde um Stipendien für Auslandsaufenthalte von Bund und Ländern ändert sich das Bewerbungsverfahren. Künstlerinnen und Künstler bewerben sich ab sofort online über die Kulturstiftung der Länder. Damit entfällt auch das bisherige analoge Verfahren, das die Bewerbung über die zuständigen Behörden der 16 Länder vorsah.

Bewerbungsschluss bleibt weiterhin jeweils der 15. Januar für einen Studienaufenthalt im Folgejahr.

Das Bewerbungsportal www.kulturstiftung.de/auslandsstipendien-von-bund-und-laendern/ ist ab sofort freigeschaltet. Betreut wird es von der Kulturstiftung der Länder, die seit vielen Jahren die Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Bund und Länder durchführt.

Vergabeverfahren für Projektanträge und Katalogförderung

 

Der Senator für Kultur fördert Kataloge und künstlerische Vorhaben.
Die Antragsformulare stehen auf der Homepage des Kulturressorts im Bereich Service zur Verfügung.

Anträge sind zu richten an:

Der Senator für Kultur
Altenwall 15/16
28195 Bremen.

Die Anträge sollten enthalten:

den Projekttitel und eine kurze, überschaubare Projektbeschreibung, den Projektbeginn und das geplante Projektende, die künstlerische Biografie und Anschauungsmaterial der bisherigen künstlerischen Arbeit

Folgende Angaben sind bei der Antragstellung unabdingbar:

Adresse, Telefon, Mailadresse und Bankverbindung, ein Finanzierungsplan mit kompletter Darstellung aller Einnahmen und Ausgaben, die durch das geplante Projekt voraussichtlich entstehen werden sowie eine rechtsverbindliche Unterschrift

Visiting Curators

Im Rahmen von Visiting Curators sind  Bremer Künstler*innen eingeladen, sich für einen Atelierbesuch durch eine*n international tätige*n Kurator*in zu bewerben!

Das Projekt ermöglicht Treffen zwischen auswärtigen Kurator*innen und Bremer Künstler*innen. Ziel ist es, Bremer Künstler*innen mit Kuratoren*innen zu vernetzen und ihnen durch Einzelgespräche in ihren Ateliers (oder in einem Raum im Künstlerhaus Bremen) ein professionelles Feedback zu ihrer künstlerischen Arbeit zu ermöglichen.
Fünf international tätige Kurator*innen werden jährlich im Herbst  eingeladen, Bremer Künstler*innen zu besuchen. Sie werden durch Kurator*innen von Bremer zeitgenössischen Kunstinstitutionen (Kunsthalle Bremen, Weserburg, Städtische Galerie, GAK und Künstlerhaus Bremen) ausgewählt.

Wer kann sich bewerben? 

Bewerben können sich alle professionell arbeitenden Künstler*innen aus Bremen, die ihr Studium an einer Kunsthochschule abgeschlossen haben bzw. nachweislich professionell als Künstler*in arbeiten. Es gibt keine Altersbeschränkung.

Das Bewerbungsverfahren

Die Bremer Künstler*innen benennen, mit wem sie sich gerne treffen möchten. Es wird empfohlen eine*n zweite*n Kurator*in als Alternativwahl zu nennen. 
Jede*r Gastkurator*in wählt 6 bis 10 Künstlern*innen aus, mit denen sie sich treffen wird.

Die nächste Ausschreibung wird rechtzeitig auf dieser Seite veröffentlicht!

Visiting Curators ist ein gemeinsames Projekt des Bremer Künstlerverbandes BBK, des Künstlerinnenverbandes Bremen, GEDOK, des Künstlerhauses Bremen, der Städtischen Galerie Bremen und der Hochschule für Künste Bremen.

two-gether

Das Ausstellungsprojekt „ two-gether – AusGezeichnete ZeichenSetzungen“ ist ein gemeinsames Projekt des Senators für Kultur Bremen, der Bremer Landesvertretung in Brüssel und der Rudolf-Alexander-Schröder-Stiftung. Das Projekt wird zusätzlich gefördert durch die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH.

Bremer Förderpreis für Bildende Kunst

Der Senator für Kultur vergibt regelmäßig den Bremer Förderpreis für Bildende Kunst. Der Preis wird für besondere Leistungen vergeben. Er ist mit € 6.000 dotiert. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhält darüber hinaus eine Einzelausstellung sowie einen Katalogzuschuss in Höhe von € 3.000.

Teilnehmen können alle Künstlerinnen und Künstler bis 40 Jahre, das heißt ab dem Jahrgang 1982, mit abgeschlossenem Studium, die ihren Wohnsitz im Lande Bremen und seinem näheren Einzugsbereich haben. Künstlerinnen und Künstler, die keinen Abschluss einer Kunst-akademie oder einer vergleichbaren Einrichtung vorweisen können, müssen eine dreijährige Ausstellungstätigkeit mit Fachkritik in öffentlichen Medien belegen.

Künstlerinnen und Künstler, die die Altersgrenze von 40 Jahren schon überschritten haben, können sich bewerben, wenn ihr Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegt.

Aktuelle Termine werden auf dieser Seite rechtzeitig bekanntgegeben.

Atelierstipendium

Der Senator für Kultur vergibt jährlich ein zwölfmonatiges Atelierstipendium inklusive eines monatlichen finanziellen Zuschusses für die künstlerische Arbeit an einen oder eine in Bremen lebenden und arbeitenden bildenden Künstler oder Künstlerin. Deren Abschluss eines Kunststudiums an einer Kunstakademie beziehungsweise vergleichbaren Einrichtung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Ziel des Stipendiums ist es, junge Künstlerinnen und Künstlern beim Einstieg in das professionelle Berufsleben und bei der Vernetzung im Kunstbetrieb zu unterstützen und zu helfen, ihre künstlerische Arbeit hier zu etablieren. Der Atelierplatz befindet sich im Künstlerhaus Bremen.

Aktuelle Termine werden auf dieser Seite rechtzeitig bekanntgegeben.

Kontakt und weitere Auskünfte:
Nicole Nowak, Tel.: (0421) 361-59799, E-Mail: nicole.nowak@kultur.bremen.de

Bremer Kunststipendium Art Grant of the City of Bremen

In cooperation with the Bremische Bürgerschaft (The State Parliament) the Bremer Heimstiftung (Foundation of Homes and Residences) awards grants for artists from the twin towns of Bremen: Gdansk, Riga, Haifa, Izmir, Dalian, Durban and Windhoek.

The Bremer Heimstiftung founded in 1953 runs 20 residential- and nursing homes in Bremen for about 3000 senior citizens. The Grant of the City of Bremen is awarded three to four times a year for a period of three months.

Conditions for the Application:

  • Any professional artist from the twin towns of the city of Bremen may apply for the grant.
  • There are no age
  • The grant is directed to artists of Fine Arts (Painting, Drawing, Graphic, Sculpture, Photography, Video, Installation and Mixed Media).
  • An adequate command of either the German or English language is
  • An accident and health insurance for abroad has to be taken out in
  • The grant offered by the city of Bremen is a residential grant. The grant holder is expected to live and work mainly in Bremen during his/her
  • For the application please use the relevant application form which contains all information also about the materials that have to be
  • The application documents have to be returned within the specified time

Benefits:

The art grant of the city of Bremen includes the following benefits:

  • Accommodation: The Bremer Heimstiftung makes available a self-contained apartment with separate entrance in its retirement home „Stiftungsresidenz Landhaus Horn“. The furnished apartment of about 65 square metres consists of a studio, workshop/kitchen, one bedroom and a bathroom. Internet connection is
  • Meals: Meals in its own restaurant are also made available by the Bremer Heimstiftung.
  • Support: The curator (Dr. Katerina Vatsella) is the contact person for the grant

She will answer questions and help the grant holders during their stay to get into contact with institutions and colleagues.

  • Financial Supplements: In addition the Bremische Bürgerschaft grants a small financial supplement of Euro 150,- monthly for other costs that may arise plus a BSAG ticket (public transport system of Bremen) which guarantees the grant holder a better mobility throughout the town. The artists have free entrance in all museums and free tickets for the Theatre /
  • Exhibition: An exhibition may be arranged at the end of the grant holder’s stay. This exhibition can be organized at varying places. Priority is given to the house of the Parliament (Bremische Bürgerschaft).

Furthermore:

  • No supplements are granted for travel, material or
  • The grant holder has to have an accident and health insurance for abroad. The art grant does not cover any
  • The grant holder is responsible for the cleaning of the

Selection Procedure:

The decision on the award of the grant is made by a specialist jury. No reasons are given for the decision of the jury.

Materials:

Materials for the application per post have to be sent to:

Bremer Kunststipendium c/o Bremer Heimstiftung
Stiftungsresidenz Landhaus Horn
Schwachhauser Heerstr. 264

28213 Bremen

For further information please contact:

Dr. Katerina Vatsella, Curator of the Art Grant: mail@vatsella.de