Seit dem 13. April 2026 hat der Berufsverband Bildender Künstler*innen in Bremen einen neuen dreiköpfigen Vorstand. Mit sehr großer Mehrheit gewählt in der Jahreshauptversammlung wurden als Erste Vorsitzende Patricia Lambertus, als deren Stellvertreter Friedrich Dörffler und als Rechnungsführer Ul Seo.
Herzlichen Glückwunsch!
Auf diesem Wege bedanken sich die Kolleg*innen und die Geschäftsführerin Antje Schneider bei den scheidenden Vorstandsmitgliedern Tomma Köhler, Kira Keune und Florian Witt sehr herzlich für das große ehrenamtliche Engagement für die Bremer Künstler*innen in den vergangenen beiden Jahren.
Mit wachsender Besorgnis beobachten wir aktuelle Entwicklungen in der Kulturpolitik, die weit über den Einzelfall hinausreichen: den Ausschluss von drei Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis, Vorwürfe gegen das Bremer Kulturzentrum „Kukoon“ sowie die Ankündigung des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer die Anwendung des „Haber- Verfahrens“ auszuweiten und in Förderentscheidungen einzubeziehen.
Was sich hier abzeichnet, ist ein Paradigmenwechsel: hin zu einer schleichenden Einschränkung der im Grundgesetz garantierten Kunstfreiheit, zur Aushöhlung rechtsstaatlicher Mindeststandards, zur Etablierung politischer Gesinnungsprüfungen – und nicht zuletzt zur Verengung freier öffentlicher Diskursräume, die als Fundament einer pluralen und streitbaren Demokratie unverzichtbar sind.
Die Kunstfreiheit ist in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes vorbehaltlos garantiert. Was Kunst ist, bestimmt der Diskurs der Kunst selbst – nicht staatliche Stellen und nicht Sicherheitsbehörden. Dieses Prinzip zu relativieren, gefährdet die Grundlage unserer demokratischen Kultur.
Mit Nachdruck schließen wir uns der Kritik zahlreicher Institutionen an: Entscheidungen über Förderung und Auszeichnungen müssen transparent, überprüfbar und an fachlichen Kriterien orientiert sein. Verfahren, deren Grundlagen geheim bleiben und den Betroffenen keine Möglichkeit zur Stellungnahme geben, widersprechen rechtsstaatlichen Mindeststandards.
Die Einbeziehung von Verfassungsschutzabfragen in der Kulturförderung bewerten wir als hochproblematisch. Sie wirkt wie eine Form der Gesinnungsprüfung und öffnet einer Praxis der politischen Vorselektion Tür und Tor. Eine solche Entwicklung beschädigt das Vertrauen in staatliche Kulturpolitik nachhaltig.
Besonders alarmierend ist die Perspektive, diese Verfahren auszuweiten und zugleich Listen von Jurymitgliedern anzulegen. Auch wenn dies formal mit Transparenz begründet wird, entsteht der Eindruck einer strukturellen Kontrolle und möglichen Einflussnahme. Die Unabhängigkeit von Jurys – eine zentrale Voraussetzung für die Staatsferne der Kunst – darf weder faktisch noch dem Anschein nach untergraben werden.
Wer Juryentscheidungen nachträglich korrigiert oder politisch übersteuert, delegitimiert nicht nur einzelne Verfahren, sondern greift den Schutzraum freier Kunst insgesamt an.
Wir wenden uns entschieden gegen jede Form von Gesinnungsprüfung und gegen eine Kultur der Verdächtigung und intransparenten Überprüfung. Kunst- und Kulturorte sind keine Sicherheitsrisiken, sondern Räume des offenen, auch kontroversen Austauschs. Ihre Aufgabe ist es nicht, gesellschaftliche Konflikte zu glätten, sondern sie sichtbar zu machen.
Selbstverständlich bewegen sich alle Kultureinrichtungen auf dem Boden des Grundgesetzes. Doch die Bewertung ihrer Arbeit muss sich an ihrem kulturellen Beitrag orientieren – nicht an pauschalen Zuschreibungen oder geheim gehaltenen Einschätzungen.
Bremen steht für eine vielfältige, internationale und offene Kulturlandschaft. Gerade vor diesem Hintergrund sind Verfahren, die als intransparent, kontraproduktiv und rufschädigend wahrgenommen werden, nicht hinnehmbar.
Wir fordern:
– die uneingeschränkte Achtung der Kunstfreiheit,
– den Verzicht auf intransparente Prüfverfahren und geheim gehaltene Bewertungen, – keine Gesinnungsprüfungen in der Kulturförderung,
– die konsequente Wahrung der Unabhängigkeit von Jurys,
– sowie die Sicherung der Autonomie kultureller Institutionen.
Wo staatliche Stellen beginnen, kulturelle Praxis nach politischer Opportunität zu filtern, gerät das Prinzip der staatsfernen Kunst ins Wanken. Demokratie lebt aber nicht von Konformität, sondern von offener Auseinandersetzung: Kunst schafft Öffentlichkeit – und Öffentlichkeit braucht Freiheit, Widerspruch und Vielstimmigkeit.
In Zeiten tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen sind es gerade die offenen, nicht vorab regulierten Räume der Kunst, die Orientierung ermöglichen. Diese Räume zu schützen, ist eine zentrale Aufgabe demokratischer Politik.
Der Berufsverband Bildender Künstler*innen Bremen (BBK) schrieb in Kooperation mit den Künstlerhäusern Worpswede e.V. vier kurze Aufenthalte für jeweils 14 bzw. 21 Tage in den Martin Kausche Ateliers in Worpswede aus (vgl. www.stätte.org). Gedacht sind die Aufenthalte für professionelle Bremer Künstler*innen, die im Mai 2026 oder Oktober 2026 zum konzentrierten Arbeiten in die direkte Umgebung von Bremen gehen wollen.
Die konkreten Termine sind:
1. Slot: 2 x 1. – 17.5.2026
2. Slot: 2 x 2. – 24.10.2026 (inklusive Herbstferien)
Die Auswahl erfolgte am Montag, den 23. Februar 2026 in einem kuratierten Verfahren, bei dem die Jury mit Patrizia Lambertus (Stipendiatin des letzten Jahres), Julia Eichler (Künstlerin, Halle), Philine Griem (Leitungsteam Künstlerhäuser Worpswede) aus vielen überzeugenden Positionen eine Konstellation zusammengestellt hat, die in diesem Jahr in ihrer Zusammensetzung stimmig erschien.
1. Slot: Behshad Tajammol
1. Slot: Ul Seo
2. Slot: Astrid Menzel
2. Slot: Josie Overton
Der Großteil unserer Kulturschaffenden sind soloselbstständig und damit aus den Plänen der Aktivrente der aktuellen Bundesregierung ausgeschlossen. Aus unserer Sicht handelt es sich um eine eklatante Verletzung von Artikel 3 Grundgesetz („Gleichbehandlungsgrundsatz“). Sie reiht sich ein in eine Vielzahl von Diskriminierungen von Selbstständigen.
Wir bitten euch zur Unterstützung von Selbstständigen um die Unterzeichnung und Verbreitung der Petition “Aktivrente auch für Selbstständige: Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse!”
Hier finden Sie den vom BBK-Bundesausschuss beschlossenen LEITFADEN HONORARE für Bildende Künstlerinnen und Künstler zum Download.