Stipendien

Wir weisen darauf hin, dass eingehende Ausschreibungen in der Regel nicht geprüft werden können und stets ohne Gewähr veröffentlicht bzw. weitergeleitet werden.
Wir bitten Sie folglich, vor Abgabe von Bewerbungen mit den ausschreibenden Institutionen oder Vereinen Kontakt aufzunehmen.

Neue Ausschreibungen werden in chronologischer Reihenfolge nach dem Bewerbungsschluss eingefügt.

 

49. Bremer Förderpreises für Bildende Kunst 2025

Der Senator für Kultur vergibt zum 49. Mal den Bremer Förderpreis für Bildende Kunst. Der Preis wird für besondere Leistungen vergeben. Er ist mit 6.000 Euro dotiert. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhält darüber hinaus eine Einzelausstellung sowie einen Katalogzuschuss in Höhe von 3.000 Euro.
Teilnehmen können alle Künstlerinnen und Künstler bis 40 Jahre mit abgeschlossenem Studium, die ihren Wohnsitz im Lande Bremen oder seinem näheren Einzugsbereich haben. Künstlerinnen und Künstler, die die Altersgrenze von 40 Jahren schon überschritten haben, können sich bewerben, wenn ihr Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegt.
Künstlerinnen und Künstler, die keinen Abschluss einer Kunstakademie oder einer vergleichbaren Einrichtung vorweisen können, müssen eine dreijährige Ausstellungstätigkeit mit Fachkritik in öffentlichen Medien belegen.
Die Ausschreibung, die Bewerbungsrichtlinien und das Bewerbungsformular stehen auf der Webseite der Städtischen Galerie Bremen unter www.staedtischegalerie-bremen.de im Bereich Förderprogramme zum Download bereit.

Bewerbungsschluss ist Sonntag, 26. Oktober 2025!


Später eintreffende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Rückfragen sind zu richten an staedtische-galerie@kunst.bremen.de, Tel.: (0421) 361-5826, oder an ingmar.laehnemann@kultur.bremen.de, oder anja.wohlgemuth@kultur.bremen.de

Stipendium Junge Kunst


Wir fördern
junge Talente

Wir vergeben jährlich das Stipendium Junge Kunst im Rahmen eines Wettbewerbs an eine bildende Künstlerin oder einen bildenden Künstler! Das Stipendium wird von der Alten Hansestadt Lemgo ausgelobt und von der STAFF STIFTUNG Lemgo gefördert.

Die Ausschreibungsfrist für das Stipendium 2026/27 beginnt am 01. September und endet am 15. November 2025. Bewerbungen, die außerhalb dieses Zeitraums eingehen, werden nicht berücksichtigt!

Der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten wird für den Zeitraum vom 1. Mai eines Jahres bis zum 30. April des Folgejahres kostenfrei eine Atelier-Wohnung zur Verfügung gestellt. Die Preisträgerin bzw. der Preisträger verpflichtet sich zur Residenz in Lemgo. Es wird ein monatlicher Unterhaltskostenzuschuss von 1.000 Euro gewährt. Zum Abschluss des Stipendiums wird eine Abschlussausstellung auf 160 qm in der Städtischen Galerie Eichenmüllerhaus gezeigt. Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat überlässt den Auslobern ein Werk als Schenkung.

www.lemgo.de

Wohn- und Arbeitsstipendien in der Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode

Die Gemeinde Stuhr unterhält im historischen Mühlenensemble in Stuhr-Heiligenrode mit Un- terstützung des Landes Niedersachsen eine Künstlerstätte mit Wohn- und Arbeitsräumen zur Förderung des künstlerischen Schaffens. 
Die Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode soll Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern aus Bre- men und Niedersachsen aus dem Bereich Bildende Kunst dienen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, in geeigneter Umgebung ohne große wirtschaftliche Belastung künstlerisch wirken zu können. 
Hier können jeweils zwei Künstler*innen parallel wohnen und arbeiten.

Gemeinde Stuhr

Blockener Straße 6

28816 Stuhr

Tel. 04 21/56 95-244 (Nicole Sprich)
Fax 0421/56 95-296
Mail: n.sprich@Stuhr.de

Der Beginn des Stipendiums ist für den 1. August bzw. 1. Dezember vorgesehen. 


Alle Infos unter https://www.stuhr.de