Wir weisen darauf hin, dass eingehende Ausschreibungen in der Regel nicht geprüft werden können und stets ohne Gewähr veröffentlicht bzw. weitergeleitet werden.
Wir bitten Sie folglich, vor Abgabe von Bewerbungen mit den ausschreibenden Institutionen oder Vereinen Kontakt aufzunehmen.
Neue Ausschreibungen werden in chronologischer Reihenfolge nach dem Bewerbungsschluss eingefügt.
Bewerbungsschluss 03. September 2025
Das Arbeitsstipendium im Bereich der zeitgenössischen Bildenden Kunst soll Sie dabei unterstützen, Ihre Arbeit künstlerisch weiterzuentwickeln.
Der Bereich der zeitgenössischen Bildenden Kunst umfasst Arbeiten auf Papier/Zeichnung, Bildhauerei, künstlerischer Film/Video, Installation, interdisziplinäre Kunst, Klangkunst, Urban Art/Kunst im Stadtraum, Künstlerische Fotografie, Malerei, digitale Kunst/Medienkunst und Performance.
Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 16.000 Euro bzw. 24.000 Euro dotiert und werden in Raten à 2.000 Euro über einen Zeitraum von 8 bzw. 12 Monaten gezahlt. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie die Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität bisheriger künstlerischer Arbeiten.
Ziel der Förderung
Gefördert werden professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie künstlerische Gruppen, die ihre künstlerische Weiterentwicklung oder bestimmte Arbeitsvorhaben wie zum Beispiel die Arbeit an einem bestimmten Thema, Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken etc. anstreben.
Jährlich haben sechs Residents aus dem In- und Ausland die Möglichkeit, drei Monate mit Textilunternehmen in der Ostschweiz zusammenzuarbeiten, ein Atelier in Arbon zu nutzen und sich in verschiedenen Kontexten zu vernetzen. Während der mehrtägigen öffentlichen Veranstaltung «TaDA Spinnerei» mit internationalen Referent*innen können sie ihr Projekt einerseits einer interessierten Öffentlichkeit vorstellen und andererseits mit Fachleuten diskutieren.
Alle Infos unter tada-residency.ch/de/residenz
Bewerbungsschluss: 15. September 2025
Die Gemeinde Stuhr unterhält im historischen Mühlenensemble in Stuhr-Heiligenrode mit Un- terstützung des Landes Niedersachsen eine Künstlerstätte mit Wohn- und Arbeitsräumen zur Förderung des künstlerischen Schaffens. Die Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode soll Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern aus Bre- men und Niedersachsen aus dem Bereich Bildende Kunst dienen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, in geeigneter Umgebung ohne große wirtschaftliche Belastung künstlerisch wirken zu können. Hier können jeweils zwei Künstler*innen parallel wohnen und arbeiten.
Gemeinde Stuhr
Blockener Straße 6
28816 Stuhr
Tel. 04 21/56 95-244 (Nicole Sprich)
Fax 0421/56 95-296
Mail: n.sprich@Stuhr.de
Der Beginn des Stipendiums ist für den 1. August bzw. 1. Dezember vorgesehen.
Alle Infos unter https://www.stuhr.de