Wir weisen darauf hin, dass eingehende Ausschreibungen in der Regel nicht geprüft werden können und stets ohne Gewähr veröffentlicht bzw. weitergeleitet werden.
Wir bitten Sie folglich, vor Abgabe von Bewerbungen mit den ausschreibenden Institutionen oder Vereinen Kontakt aufzunehmen.
Neue Ausschreibungen werden in chronologischer Reihenfolge nach dem Bewerbungsschluss eingefügt.
Das Stipendium 2023 hat eine Dauer von sechs Monaten und umspannt den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 30. November 2023. Während dieser Zeit erhält der Stipendiat oder die Stipendiatin einen monatlichen Unterhaltszuschuss in Höhe von 700 €.
Wir begrüßen es, wenn der Stipendiat oder die Stipendiatin für die Dauer des Stipendiums in Altena lebt und arbeitet und die Unterkunft und die Arbeitsräume nutzt, die wir kostenlos bereitstellen. Durch die Zusammenarbeit mit heimischen Industrie- und Handwerkbetrieben besteht ein breites Spektrum an interessanten Arbeitsmöglichkeiten, das den Aufenthalt in Altena über die reizvolle Lage der Stadt in waldreicher Landschaft hinaus attraktiv macht. Eine ständige Präsenzpflicht besteht jedoch nicht.
Soweit umsetzbar, unterstützen wir eine Einzelausstellung in Altena am Ende des Stipendiums und können während des Stipendiums in Absprache kleinere Präsentationsmöglichkeiten organisieren.
Werkzeuge und elektronische Geräte werden vom Verein nicht zur Verfügung gestellt.
Wir erwarten von den Bewerbern und Bewerberinnen um das Stipendium ein abgeschlossenes Studium im Bereich der bildenden Künste. Der Studienabschluss muss nach dem 1. Januar 2021 erfolgt sein.
Ihre Bewerbung sollte einen tabellarischen Lebenslauf, einen Nachweis über den Studienabschluss, sowie Unterlagen in Papierform enthalten, die einen Überblick über das bisherige künstlerische Schaffen ermöglichen. Digitale Dateien können wir nur begrenzt berücksichtigen; sie sollten eine Präsentationslänge von drei Minuten nicht überschreiten.
Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2023.
aus.
Versandadresse für die Bewerbungsunterlagen:
Werkstatt Altena e. V. Postfach 1648
58746 Altena
Die Auswahl erfolgt durch die Mitglieder des Vereins. Die Jury behält sich vor einzelne Bewerber und Bewerberinnen Ende März 2023 zu einer persönlichen Vorstellung mit Originalen der Arbeiten einzuladen. Entstandene Fahrtkosten übernehmen wir nach vorheriger Absprache.
Die WERKSTATT ALTENA ist ein eingetragener Verein zur Förderung junger bildender Künstler und Künstlerinnen. Sie besteht seit 1976 und ist steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt. Der Vereinszweck wird durch die regelmäßige Vergabe von Stipendien erfüllt.
Weitere Informationen über die Werkstatt und Altena:
DEUTSCH-FRANZÖSISCHE PROJEKTE FÜR KANDIDAT*INNEN UNTER 30 JAHREN
In Palermo bietet das Programm Atelier Panormos – La Bottega Residenzen für Künstler*innen und Forscher*innen an, die zwischen Italien – insbesondere Sizilien mit der Stadt Palermo, Deutschland und Frankreich arbeiten. Das Residenz-Angebot soll dazu beitragen, Projekte zu realisieren, die Brücken zwischen den drei Ländern schlagen. Die Residenzen werden für maximal 3 Monate zur Verfügung gestellt in der Zeit zwischen dem 4. September und dem 22. Dezember 2023.
Thema der diesjährigen Ausschreibung ist die Grenze/Schwelle.
Atelier Panormos – La Bottega ist ein Programm des deutsch-französischen Kulturinstituts KULTUR ENSEMBLE Palermo. Das Goethe-Institut und das Institut Français, bereits seit 2000 in den Cantieri Culturali alla Zisa untergebracht, sind Träger dieses neuen Kulturinstituts in Palermo. Das Programm wird mit Unterstützung des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) durchgeführt.
Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2023
Weitere Infos: www.goethe.de/ins/it/de/sta/pal/kue.html
BEWERBUNG: bis zum 1. März 2023
Ermöglicht durch die Stiftung Niedersachsen vergibt das Edith-Russ-Haus für Medienkunst drei Stipendien zur Förderung einer künstlerischen Arbeit im Bereich der Medienkunst (je €12.500).
Das Stipendium der Stiftung Niedersachsen am Edith-Russ-Haus für Medienkunst fördert ein breites Spektrum der Medienkunst, von Videokunst und netzbasierten Projekten bis hin zu Klang- oder audiovisuellen Installationen. Das Stipendium wird für die Produktion eines neuen Projekts im Bereich der Medienkunst vergeben.
Eine internationale Jury entscheidet über die Vergabe der Stipendien.
Vergaberichtlinien:
Das Edith-Russ-Haus behandelt die eingereichten Informationen mit größter Sorgfalt. Alle zur Verfügung gestellten Informationen werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung und Prüfung verwendet. Die Bewerbenden stimmen zu, dass das Edith-Russ-Haus über die zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse Kontakt aufnehmen kann. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird die Entscheidung der Jury online bekannt gegeben. Die ausgewählten Stipendiat:innen werden unter der im Antrag angegebenen E-Mail-Adresse elektronisch und der im Antrag angegebenen Adresse postalisch benachrichtigt. Dies wird spätestens bis Mitte Juni 2023 erfolgen. Eine Benachrichtigung nicht ausgewählter Bewerbenden findet nicht statt. Von Anfragen wie zum Beispiel zum Stand der Einreichung, Vollständigkeit der eingereichten Materialien und Auswahlprozess bitten wir abzusehen. Leider haben wir nicht die Kapazitäten, um solche Anfragen individuell zu bearbeiten.
Informationen zur Antragstellung:
Für die Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode werden für 2023 wieder zwei Wohn- und Arbeitsstipendien ausgeschrieben
Der Bürgermeister Stephan Korte, die Kulturabteilung der Gemeinde Stuhr und der Künstlerische Beirat freuen sich, die Ausschreibung für das Stipendien-Programm 2023 eröffnen zu können. Es werden Bildende Künstler*innen gesucht, die ihre Arbeiten zehn Monate lang im historischen Mühlenensemble in Stuhr-Heiligenrode fortsetzen und vertiefen wollen.
Mit Unterstützung des Landes Niedersachsen bietet die ‚Künstlerstätte Heiligenrode‘ Wohn- und Arbeitsräume zur Förderung des künstlerischen Schaffens. Hier können zwei Künstler*innen parallel wohnen und arbeiten.
Das Stipendien-Programm soll Nachwuchskünstler*innen aus Bremen und Niedersachsen aus dem Bereich Bildende Kunst dienen. Der Beginn des Stipendiums ist für den 1. August 2023 bzw. 1. November 2023 vorgesehen. Es werden zwei Stipendiat*innen ausgewählt, die unterschiedliche Schwerpunkte mitbringen, einer kann im Bereich Bildhauerei liegen.
Für die Dauer des Aufenthaltes gewähren die Gemeinde Stuhr und das Land Niedersachsen den Kunstschaffenden ein Barstipendium in Höhe von 1.400,00 € monatlich. Außerdem beteiligt sich die Gemeinde Stuhr mit einem Zuschuss an der Herausgabe eines Kataloges zur Abschlussausstellung am Ende der Stipendien-Zeit. Die Wohn- und Arbeitsräume werden für zehn Monate mietfrei zur Verfügung gestellt.
Die Künstler*innen erhalten mit dem Stipendium die Möglichkeit, in geeigneter Umgebung ohne große wirtschaftliche Belastung künstlerisch wirken zu können. Förderungswürdig sind Personen, die ein tätigkeitsbezogenes Studium an einer staatlichen Kunst- bzw. Hochschule erfolgreich im Bereich Bildende Kunst abgeschlossen haben und aufgrund ihres bisherigen künstlerischen Schaffens herausragende Leistungen vorweisen können. Der Abschluss sollte nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Daneben werden auch Bewerber*innen zugelassen, die ohne Hochschulabschluss aufgrund ihrer besonderen Begabung und künstlerischen Entwicklung herausragende künstlerische Leistungen erbracht haben.
Für die Auswahl und Vergabe der Stipendien hat die Gemeinde Stuhr einen qualifizierten künstlerischen Beirat eingesetzt. Dieser ist jeweils für drei Jahre tätig. Er besteht aus drei Mitgliedern, die durch ihre Berufstätigkeit mit den Arbeitsgebieten der Bildenden Künste vertraut sind, und dem Bürgermeister der Gemeinde Stuhr. Mitglieder des Beirates sind: Stephan Korte/ Bürgermeister der Gemeinde Stuhr, Prof. Thomas Rentmeister/ Professor für Kunstwissenschaft HBK Braunschweig, Ingmar Lähnemann/ Städtische Galerie Bremen, Dr. Annett Reckert/ Kunsthalle Bremen, und als Ersatzmitglied Petra Stegmann/ Leiterin der Kunsthalle Wilhelmshaven.
Die Aussschreibung ist ab sofort geöffnet. Die Bewerbungsunterlagen sind einzureichen bzw. einzusenden bei der Gemeinde Stuhr, Blockener Straße 6, 28816 Stuhr. Der Bewerbungszeitraum endet am 3. April 2023.
Weitere Informationen finden Sie in der Ausschreibung.